Explain why shared secrets are bad
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@ -161,13 +161,21 @@ Um den Dual-Stack-Betrieb zu ermöglichen, werden dem Server jeweils eine IPv4-
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Damit nur Benutzer den VPN-Zugang benutzen können, die als Beschäftigte oder Studierende zur Abteilung Informatik gehören (\ref{req:users}), müssen sich VPN-Benutzer gegenüber dem VPN-Server authentisieren.
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Bevor das passiert, muss sich der VPN-Server gegenüber dem VPN-Client authentisieren. Damit wird sichergestellt, dass die Authentisierung nur gegenüber dem VPN-Server der Abteilung Informatik durchgeführt wird.
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Die Authentisierung des VPN-Servers gegenüber der VPN-Clients soll mit X.509-Public-Key-Zertifikaten durchgeführt werden.
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Die Authentisierung des VPN-Servers gegenüber den VPN-Clients soll mit X.509-Public-Key-Zertifikaten durchgeführt werden.
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Die Authentisierung über ein zuvor geteiltes, gemeinsames Geheimnis ist nicht sinnvoll, da der VPN-Dienst für mindestens 50-500 Benutzer ausgelegt wird.
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Unter diesem Umstand ist ein allen Benutzern bekanntes Geheimnis für einen Angreifer leichter in Erfahrung zu bringen, je mehr Benutzer dieses Geheimnis kennen.
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Die Details zur Authentisierung von Benutzern und der Verwaltung autorisierter Benutzer werden in Kapitel~\ref{sct:user_concept} behandelt.
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L2 vs L3
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Routing ins Abteilungsnetz
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Für die Netze der Abteilung Informatik, die über das VPN erreichbar sein sollen (\ref{req:routing}), sollen für die Dauer der VPN-Sitzung Einträge in der Routingtabelle des Clients erzeugt werden.
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Pakete, die der Client an Computer im Abteilungsnetz schickt, sollen so durch den VPN-Tunnel geroutet werden.
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Damit die Pakete ihr Ziel auch erreichen, wird der VPN-Server als Router konfiguriert, der Pakete zwischen VPN-Tunnel und Abteilungsnetz weiterleitet.
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\begin{draft}
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IP-Adressen für Kommunikation innerhalb des VPN:
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Da Pakete von Computern im Netz der Abteilung Informatik zu den VPN-Clients durch das VPN geroutet werden sollen, müssen alle Router (also der L3-Switch und die FW Inform) den Rückweg zu den VPN-Clients über Einträge in ihren Routingtabellen finden können.
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Da es nicht praktikabel ist, die öffentlichen IP-Adressen der VPN-Clients aus dem Internet in die Routingtabellen einzutragen (sie ändern sich häufig, die Einträge werden nur bei einer aktiven VPN-Sitzung benötigt, wie zur Hölle kommt VPN-Verkehr vom VPN-Server zum VPN-Client?!), werden den VPN-Clients IP-Adressen aus Netzen zugewiesen, die der Abteilung Informatik "bekannt sind".
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@ -187,7 +195,6 @@ Die Protokolle des VPN-Servers sollen im Kontext der DSGVO keine personenbezogen
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Betrieb: Wartbarkeit erhöhen, indem existierende Konzepte des IT-Teams zum Betrieb von Servern berücksichtigt werden.
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\end{draft}
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\section{Konzept der Benutzerverwaltung} \label{sct:user_concept}
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